Liebe Hundeinteressierte! Aufgrund von vermehrten Anfragen möchen wir klarstellen, das wir nur eine Hundeschule sind und selbst keine Hunde züchten.
Sollten Sie an einem Retriever interessiert sein, so finden sie auf der Webseite des Österreichischen Retrieverclubs www.retrieverclub.at alle aktuellen Würfe.
Ein ernstes Wort zum Thema Hundehandel
Warum legen wir Wert auf Hunde mit ÖKV-Papieren, obwohl es auch Hunde ohne ÖKV-Papiere oder ohne irgendwelche Papiere gibt, die gesund sind und dem Rassestandard entsprechen – und obwohl auch in ÖKV-kontrollierten Zuchten Krankheiten auftreten können? Warum setzen wir uns dem von Hundehändlern und Schwarzzüchtern immer wieder vorgebrachten Vorwurf der Vereinsmeierei und der Arroganz aus?
Auf diese Fragen gibt es mindestens zwei wesentliche Antworten.
Die erste lautet: der Hundehandel ist für die Hunde, ihre Besitzer und die gesamten Rassen die schlimmste Geißel. Die »Produktion« von Welpen in Wurfanstalten, die unablässige Ausnutzung der Mutterhündinnen bis zu deren totalen Erschöpfung, das Nicht-Beachten der hygienischen Mindestvoraussetzungen, das Fehlen an Sozialisation der Welpen, die viel zu frühe Trennung der Welpen von Mutter und Geschwistern führt zu unsagbarem Unglück bei den betroffenen Hunden und in aller Regel auch bei den Käufern solcher Welpen, die in vielen Fällen ihr Leben lang (das oft nur sehr kurz währt) krank und häufig unfähig zur Bindung an den Menschen sind.
Leider besteht zwischen den Hundehändlern und den Züchtern, die sich nicht den Vorschriften des ÖKV unterstellen (»Schwarzzüchter«), oft eine enge Verbindung. So kaufen viele solcher Züchter Welpen vom Hundehändler zu, um ihre vielleicht tatsächlich vorhandenen Würfe »aufzustocken«. Dass dies in betrügerischer Absicht geschieht, ist klar: der Welpenkäufer kann selbstverständlich im Nachhinein nicht mehr feststellen, wer die Vorfahren seines Welpen, ja nicht einmal, wer seine Mutter war. Stellt er das später fest und bemüht sich, doch etwas über den Hintergrund seines Hundes in Erfahrung zu bringen, so wird er oft merken, dass ihm sein »Züchter« alle notwendigen Informationen verweigert. So wird in vielen Fällen der Kontakt der Welpenkäufer eines Wurfes peinlich vermieden, damit diese nicht gemeinsam gegen den Züchter vorgehen können.
Dem kommerziellen Hundehandel muss – vor allem zum Wohl unserer Hunde und aus tierschützerischen Gründen – mit allen Kräften Einhalt geboten werden!
Die zweite Antwort betrifft insbesondere solche Zuchten, die ohne erkennbare betrügerische Absicht, aber auch ohne irgendwelche Einsichten in Bedingungen und Notwendigkeiten der Zucht (sonst würden sie sich den Zuchtbestimmungen der ÖKV-Vereine ja nicht entziehen) einfach Hunde vermehren. Sie hängt daher mit dem Prinzip der Hundezucht überhaupt zusammen.
Zucht heißt nicht blindes, unkontrolliertes Hundevermehren, egal ob aus emotionalen oder wirtschaftlichen Gründen. Die Reinzucht einer Rasse besteht ja gerade darin, dass über viele Generationen hinweg immer nur Hunde mit robuster Gesundheit und mit den für die Rasse erwünschten Eigenschaften ausgewählt und zur Zucht verwendet werden. Die verwendeten Linien und ihre Eigenschaften, die Gesundheitswerte und die Prüfungsergebnisse aller Ahnen und Nachkommen müssen selbstverständlich lückenlos dokumentiert sein, damit eine positive Wirkung der Zucht auf die Rasse überhaupt möglich ist. Kein Tier, das den Zuchtbestimmungen nicht entspricht, darf zur Zucht zugelassen werden.
Nur ÖKV-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in ihnen dokumentierte Abstammung für den Hund auch den Tatsachen entspricht, da die Zuchtbuch-führende Stelle eine unabhängige Instanz ist.
Viele andere »Zuchtvereine« geben Blankoformulare aus, die vom Züchter selbst nach seinen Wünschen ausgefüllt werden. Da findet man dann Angaben über Elterntiere, die zum Zeitpunkt des Deckens schon nicht mehr lebten, es tauchen offensichtlich falsche Zuchtbuchnummern auf oder es werden Rüden als Hündinnen und umgekehrt aufgeführt.
Wer sicher sein möchte, dass die in der Ahnentafel seines Hundes aufgeführten Vorfahren auch tatsächlich die Vorfahren seines Hundes sind, der muss einen Hund von einem ÖKV-Züchter erwerben. (Vorsicht: es tauchen vermehrt Hunde nur mit FCI-Papieren auf, insbesondere aus Massenzuchten im Ostblock und an der holländisch-deutschen Grenze. Diese Papiere sind in vielen Fällen – obwohl FCI-genehmigt – gefälscht!).
Da die Zuchtbücher der ÖKV-Vereine geschlossen sind, ist es nicht gestattet, fremde Rassen, die unter Umständen für eine andere Rasse unerwünschte Eigenschaften einbringt, einzukreuzen (z.B. goldener Hovawart und Golden Retriever; es kann unerwünschte Schärfe und Aggression auftreten; eine solche Paarung ist aber vom Welpenkäufer u.U. nicht zu bemerken).
Die dem ÖKV angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt.
Jeder Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der Züchter ist verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle verfügbaren Informationen über den Welpen weiterzugeben; er wird sich darüber hinaus weiter selbst verpflichten, »seine« Welpenkäufer während des gesamten Lebens der von ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.
Die dem ÖKV angeschlossenen Zuchtvereine sind verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer Zuchttiere.
Dies bedeutet, dass der Hund mit mindestens einem Jahr an Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert werden. Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine vom Gutachter völlig abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur begutachtete Ergebnisse sind aussagefähig.
Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen Zuchttiere jährlich auf erbliche Augenkrankheiten untersucht werden.
Speziell für die Retrieverzucht gilt: die ÖKV-Vereine verlangen von ihren Zuchttiere n einen Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen.
Viele derjenigen Hunde, mit denen außerhalb des ÖKVs gezüchtet wird, waren selbst – oder ihre Vorfahren – Hunde mit ÖKV-Papieren, die jedoch die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht erhalten konnten. Dass mit solchen Hunden dennoch gezüchtet wird, ist für die Rasse selbstverständlich von Schaden, da die Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften sehr groß ist. Dies zeigt sich leider immer häufiger in Berichten über aggressive, sogar dem Menschen gegenüber bissige und unerziehbare Retriever – sehr zum Schaden des Ansehens unserer Retrieverrassen.
Mit freundlicher Genehmigung von Roland Friedrich: www.glamis.de